Herzschrittmacher-Einsatz
Qualitätsmerkmal: Strahlenschutz
Gute Behandlungsqualität liegt vor, wenn bei möglichst vielen Patienten das Höchstmaß an Strahlenbelastung beim Einsatz eines Herzschrittmachers eingehalten wird.
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Das Einsetzen eines Herzschrittmachers erfolgt unter Röntgendurchleuchtung, damit die Lage der Herzschrittmacher-Sonden optimal bestimmt und kontrolliert werden kann. Die Röntgenstrahlung sollte dabei auf das erforderliche Mindestmaß eingestellt sein, um die Patienten nicht unnötiger Strahlenbelastung auszusetzen. Die Fachgremien orientieren sich bei diesem Qualitätsmerkmal an den Berechnungsmethoden des Bundesamts für Strahlenschutz und haben bestimmte Schwellenwerte ermittelt. Die Strahlenbelastung wird als so genanntes Dosis-Flächen-Produkt wiedergegeben und in der Einheit cGy*cm2 (Centi-Gray mal Quadratzentimeter) gemessen. Die Strahlenbelastung bei der Implantation eines Einkammer-Herzschrittmachersystems sollte den Wert von 1.000 cGy*cm2 nicht überschreiten, bei einem Zweikammer-System 1.700 cGy*cm2. Bei einem CRT-System (Kardiale Resychronisations-Therapie, engl. Cardiac Resynchronization Therapy), auch Dreikammer-System genannt, beträgt der Schwellenwert 4.900 cGy*cm2.
Erwartete Rate – tatsächliche Rate: Bei diesem Qualitätsmerkmal wird für jedes Krankenhaus gesondert berechnet, bei wie viel Prozent der Patienten eine Überschreitung der empfohlenen Schwellenwerte zu erwarten ist. Diese erwartete Rate wird dann mit der in dem betreffenden Krankenhaus tatsächlich eingetretenen Rate ins Verhältnis gesetzt. Ist die tatsächliche Rate gleich hoch wie die erwartete oder sogar geringer, zeugt das von guter Behandlungsqualität. Doch auch wenn sie höher ausfällt, kann die Qualität des Krankenhauses uneingeschränkt gut sein. Ausführliche Informationen finden Sie unter dem Schaubild.
Vergleich: Erwartete und tatsächliche Rate an Patienten, bei denen die empfohlenen Schwellenwerte überschritten werden